Deine Auslandsimmobilie. Steuerlich sinnvoll genutzt.
- 17. Mai
- 1 Min. Lesezeit

Heute: Wie kann ich dir helfen, deine Auslandsimmobilie steuerlich sinnvoll zu nutzen?
Du bist im Besitz einer Auslandsimmobilie, vielleicht geerbt, gebaut, gekauft, aber bislang ungenutzt. Totes Kapital.
Sie kann sich steuerlich für dich auszahlen. Zwischenzeitlich auch bei nur gelegentlicher Vermietung.
Die Finanzverwaltung versuchte dies über Jahre zu verhindern, verneinte in Anbetracht des Umstandes, dass saisonale Vermietungseinkünfte die jährlichen Aufwendungen auf die Immobilie meistens nicht decken, deine Absicht, Einkünfte zu erzielen.
Und verhinderte so die Anerkennung der Verluste in deiner Steuererklärung.
Das nimmt die Rechtsprechung nicht mehr hin (BFH vom 12. August 2025, AZ. IX R 23/24).
Die von dir geltend gemachten Verluste sind nur noch abzuerkennen, wenn du bei deinen Vermietungen über einen mehrjährigen Zeitraum von drei bis zu fünf Jahren die ortsübliche Vermietungsdauer um mindestens 25 % unterschreitest.
Allein dann ist die Forderung der Finanzverwaltung nach einer Totalüberschussprognose, d.h. der Vorlage einer Hochrechnung der Vermietungsergebnisse über 30 Jahre, noch rechtens.
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